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Uwe Berger
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

für Grimma (wesentliche Teile), Beiersdorf, Waldbardau, Grethen, Großsteinberg und Pomßen.
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Feuerstättenschau


Die Feuerstättenschau ist an Feuerungsanlagen zwei mal in 7 Jahren durchzuführen. Im Anschluss an die Feuerstättenschau können sich - je nach Anlage- noch Überprüfungen nach 1. BImSchV (z. B. bei Feuerstätten für feste Brennstoffe) oder GEG (z. B. bei Öl- und Gasheizungsanlagen) ergeben.

Worum geht es bei einer Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau ist eine Sichtprüfung, bei der alle Teile einer Feuerungsanlage (Verbrennungsluftversorgung, Feuerstätte, "Ofenrohr" und Schornstein) in Augenschein genommen werden. Außerdem wird überprüft, ob die Aufstellbedingungen für den Betrieb einer Feuerstätte geeignet sind.
Praktisch bedeutet das: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beurteilt jede einzelne Feuerstätte und die Schornsteine von der Sohle bis zum Boden / der Mündung auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit.
Wenn die Feuerstätten und Räume, die von den Schornsteinen durchfahren werden zugänglich sind, ist das auch schnell erledigt und schafft Sicherheit für den Betrieb der Feuerungsanlagen.

Was will der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nicht vorfinden?
Alles, was die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigt. Dazu gehören Mängel wie:
- durchgerostete Ofenrohre
- ausgefallene Schamotteauskleidungen in Feuerstätten
- undichte Ofentüren
- undichte Doppelwandfutter
- unbenutzte Anschlussöffnungen in Schornsteinen (auch nicht, wenn sie mit einem Blumentopf verschlossen wurden)
- Dunstabzugshauben über dem Herd mit Abluftführung ins Freie
- fehlender Fußbodenschutz vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe
- Löcher im Schornstein im Bodenraum
- zu geringe Brandschutzabstände von Feuerstätten und Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
- zugestopfte Luftöffnungen
- beschädigte Roste
- schadhafte Verschlüsse von Prüf- und Reinigungsöffnungen 
...

Ist das alles?
Nach der Feuerstättenschau können sich - je nach der Art der vorhandenen Feuerstätten- noch Prüfungen nach GEG und 1. BImSchV ergeben. Diese Prüfungen werden in einem Arbeitsgang mit durchgeführt- dazu gehört z. B. ein Datum für die Ausserbetriebnahme von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe zu ermitteln.

Im Anschluss an die Feuerstättenschau wird das Ergebnis mit dem Hauseigentümer besprochen, dazu gehört auch die Anhörung zum Feuerstättenbescheid.

Infolge der Feuerstättenschau ist ein neuer Feuerstättenbescheid zu erlassen, der den Hauseigentümer zur fristgerechten Veranlassung der Schornsteinfegerarbeiten nach Kehr- und Überprüfungsordnung und 1. BImSchV auffordert.

Werden Mängel festgestellt, werden diese dem Eigentümer auch schriftlich mitgeteilt.